Employer Branding: Der Arbeitgeber als Marke

Employer Branding hat zum Ziel, in den Wahrnehmungen zu einem Arbeitgeber eine unterscheidbare, authentische, glaubwürdige, konsistente und attraktive Arbeitgebermarke auszubilden, die sich positiv auf die Unternehmensmarke auswirkt. Der Begriff „Employer Brand“ steht somit für die internen Entwicklungen und externe Positionierung des Unternehmens als attraktiver Arbeitgeber. Der Ausdruck leitet sich aus „Employer“ (Arbeitgeber) und „Brand“ (Marke) ab und ist eine unternehmensstrategische Maßnahme, um ein Unternehmen als Arbeitgeber möglichst attraktiv zu präsentieren sowie von anderen Firmen zu differenzieren und positiv am Markt zu positionieren. Dabei stehen nicht die Produkte im Mittelpunkt, sondern das Arbeitsumfeld und das Unternehmen an sich. Die Deutsche Employer Branding Akademie (DEBA) definiert Employer Branding wie folgt: „Employer Branding ist die identitätsbasierte, intern wie extern wirksame Entwicklung und Positionierung eines Unternehmens als glaubwürdiger und attraktiver Arbeitgeber.

Kern des Employer Brandings ist immer eine die Unternehmensmarke spezifizierende oder adaptierende Arbeitgebermarkenstrategie. Entwicklung, Umsetzung und Messung dieser Strategie zielen unmittelbar auf die nachhaltige Optimierung von Mitarbeitergewinnung, Mitarbeiterbindung, 

Leistungsbereitschaft und Unternehmenskultur sowie die Verbesserung des Unternehmensimages. Mittelbar steigert Employer Branding außerdem Geschäftsergebnis sowie Markenwert.

Diese ausführliche Definition beinhaltet idealerweise alle Komponenten, bzw. umreißt alle nötigen Stichworte welche Employer Branding ausmachen.

Ziele des Employer Branding

Das Ziel des Employer Branding ist die effiziente Personalgewinnung in Form
einer langfristigen Steigerung der Bewerberqualität. Zusätzlich sollten
qualifizierte und engagierte Mitarbeiter durch höhere Identifikation langfristig
an das Unternehmen gebunden werden.

Im Zusammenhang mit Employer Branding werden zusätzlich
unterschiedliche Begriffe verwendet. Dabei spricht man meistens von
Marken, Arbeitgeberimage, Arbeitgebermarke und Bekanntheitsgrad.

Die Arbeitgebermarke bzw. Employer Brand hat das Ziel, die Bekanntheit eines Unternehmens als attraktiver Arbeitgeber zu steigern und potenzielle Bewerber anzuziehen.

Dabei stehen die folgenden vier Fragen im Vordergrund, die bei der Arbeitgebermarke beantwortet werden müssen. 

• Wer bin ich? (Kompetenz) 

• Was biete ich? (Vorteile & Reason Why) 

• Wie bin ich? (Tonalität) / Wie trete ich auf?

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Aufgrund der Tatsache, dass jedes Unternehmen, gewollt oder ungewollt, ein negatives oder positives Arbeitgeberimage besitzt, ist es das Ziel der Arbeitgebermarke, sowohl extern als auch intern, ein „Great-Place-To-Work“-Image zu etablieren.

Mit dem Aufbau und der Gestaltung einer Arbeitgebermarke kann dieses Image teilweise gesteuert und einer sogenannten „Word-of-Mouth-Brand“ (unkontrollierte Mundpropaganda formt eine eigene Marke) vorgebeugt werden.  Die Arbeitgebermarke fasst somit zusammen, wer man als Unternehmen ist, was man den Mitarbeitern anzubieten hat, aber auch, was von diesen erwartet wird.

Hierdurch unterscheidet sich die Arbeitgebermarke von der Produktmarke, die möglichst viele potentielle Kunden ansprechen soll. Die Arbeitgebermarke hingegen grenzt sich von der Produktmarke ab. 

Dies soll im Idealfall dabei helfen, dass sich die Zahl passender Bewerbungen erhöht und gleichzeitig die Zahl der ungeeigneten Bewerbungen senkt. Das bedeutet mittelfristig weniger Aufwand für die Recruiter bei der Bearbeitung von Bewerbungen.

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