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AGB

1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

1.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen Mission Personal GmbH, Sentmaringer Weg 21, 48151 Münster (im Folgenden kurz „ANBIETER“ genannt) und dem Empfänger der Leistungen (im Folgenden kurz „KUNDE“ genannt, zusammen hier auch als die „PARTEIEN“ bezeichnet), insbesondere im Hinblick auf Verträge zur Mitarbeitergewinnung, Performance Marketing, Social Media Marketing, Content- und Designerstellung, Webseitenerstellung und Supportleistungen (nachfolgend kurz „Leistungen“ genannt) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.2. Das Angebot des ANBIETERS richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB) bzw. an Gewerbetreibende.

1.3. Widersprechende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des KUNDEN werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn der ANBIETER stimmt deren Geltung ausdrücklich zu. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der ANBIETER in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des KUNDEN Leistungen vorbehaltlos ausführt.

1.4. Die vertragliche Grundlage ergibt sich aus der individuellen Absprache zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN (z.B. in Form eines Angebots) sowie den vorliegenden Bedingungen.

1.5. Maßgeblich ist die jeweils vor Inanspruchnahme der Leistungen gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ANBIETERS.

1.6. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Leistungsbeziehungen zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN (in Zusammenhang mit dem angebotenen Leistungsgegenstand), ohne dass es einer ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.

1.7. Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen das generische Maskulinum verwendet wird, gilt dies einzig und allein aus Gründen der Einfachheit, ohne dass damit irgendeine Wertung verbunden ist.

1.8. „Werktage“ sind Montag bis Freitag am Sitz des ANBIETERS, gesetzliche Feiertage ausgenommen.

2. Vertragsschluss

2.1. Die Präsentation der Leistungen auf der Webseite, in sozialen Netzwerken, in Broschüren oder in Werbeanzeigen stellt kein verbindliches Angebot des ANBIETERS auf Abschluss eines Vertrags dar.

2.2. Der Vertragsschluss zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN kann fernmündlich (insbesondere per Video bzw. Videochat und/oder Telefon), in Textform (z.B. per E-Mail) oder schriftlich erfolgen.

2.3. Im Fall von fernmündlich abgeschlossenen Verträgen zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN willigt der KUNDE ein, dass der ANBIETER das Telefonat und/oder die Video-Konferenz mit diesem zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet.

2.4. Der KUNDE erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, keine Login-Benutzernamen, Passwörter, Materialien und Links, auf die der KUNDE im Rahmen dieses Vertrags Zugriff erhält, an Dritte weiterzugeben.

3. Leistungen

Das Leistungsspektrum umfasst insbesondere folgende Bereiche:

– Online und Performance Marketing

– Social Media Marketing, Content- und Designerstellung

– Fotografie und Videografie

– Webseitenerstellung

3.1. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Absprache zwischen ANBIETER und KUNDE.

3.2. In Bezug auf die Inhalte eines mit dem ANBIETER eingegangenen Dienstleistungsvertrags steht diesem ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

3.3. Der ANBIETER ist berechtigt, sich zur Erfüllung einzelner oder aller vertraglichen Pflichten der Hilfe Dritter, insbesondere Subunternehmer, zu bedienen.

4. Besondere Bestimmungen für Leistungen im Bereich Mitarbeitergewinnung 

4.1. Der ANBIETER setzt seine ganze Erfahrung und Kompetenz ein, um den KUNDEN für die Dauer des Einzelvertrags bestmöglich bei der Besetzung der vereinbarten Stelle zu unterstützen. Es ist das Ziel der Parteien die entsprechende Stelle zeitnah mit dem geeigneten Bewerber zu besetzen. Sobald der Bewerber während der Vertragslaufzeit einen Dienst- oder Arbeitsvertrag (gleich ob in Voll- oder Teilzeit, befristet oder unbefristet) mit dem KUNDEN oder ein mit ihm verbundenes Unternehmen iSd. §§ 15 ff. AktG abschließt, gehen die Parteien von einer erfolgreichen Stellenbesetzung aus. Der Erfolg ist auch dann eingetreten, wenn der Bewerber auf eine andere Stelle als ursprünglich beabsichtigt beim KUNDEN eingestellt wird. 

4.2. Für die erfolgreiche Besetzung der Stelle ist die Erfüllung der im Angebot konkretisierten Mitwirkungspflichten durch den KUNDEN notwendig, insbesondere die fristgerechte Kontaktierung von etwaigen Bewerbern. 

4.3 Erfolg liegt vor, wenn ein vom ANBIETER vorgestellter Bewerber während der Vertragslaufzeit oder innerhalb von 6 Monaten danach mit dem KUNDEN oder einem verbundenen Unternehmen (§§ 15 ff. AktG) einen Vertrag i. S. v. Ziff. 4.1 schließt – auch bei abweichender Position/Vertragsart. Es gilt die Vermutung, dass der Vertragsschluss kausal auf den Leistungen des ANBIETERS beruht. Der KUNDE kann die Vermutung durch qualifizierten Gegenbeweis widerlegen, dass der Kontakt unabhängig von den Leistungen des ANBIETERS zustande kam (insbes. nachvollziehbare Herkunftsnachweise wie Quelle, Datum der Erstansprache). Vorkenntnis über einen Kandidaten ist unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Vorstellung in Textform anzuzeigen; andernfalls bleibt es bei der Vermutung.

4.4 Selbstbesetzung / Wegfall des Bedarfs – Wahlrecht (sofern Erfolgsgarantie vereinbart)
Voraussetzungen: (i) vollständige Erfüllung der wesentlichen Mitwirkung gem. 4.7, (ii) Textform-Mitteilung an den ANBIETER innerhalb von 5 Werktagen ab Kenntnis inkl. geeigneter Belege (z. B. Arbeitsvertrag, interne Freigabe), (iii) kein Erfolg i. S. v. 4.3.

Wahlrecht des KUNDEN:

  • Übertragung der vollen, noch offenen Kalendermonate der Vertragslaufzeit auf eine neue, vergleichbare Kampagne (nach Absprache), oder
  • Rückerstattung (sofern Erfolgsgarantie vereinbart): maßgeblich ist die ab Vertragsschluss bis zum Zugang der Mitteilung abgelaufene Zeit. 

– Zugang im 1. vollen Kalendermonat: 70 % der Gesamtvergütung zurück 
– Zugang im 2. vollen Kalendermonat: 60 % der Gesamtvergütung zurück 
– Zugang ab dem 3. bis einschließlich 6. vollen Kalendermonat: 50 % der Gesamtvergütung zurück; danach keine Rückerstattung
Teilmonate sind abgegolten. Ansprüche bestehen nur bei kumulativer Erfüllung inkl. Mitwirkung gem. 4.7. 

4.5. Der Beginn der Zusammenarbeit ist definiert durch den Zugang des unterzeichneten Angebots durch den KUNDEN beim ANBIETER. Der ANBIETER beginnt mit der Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen, sobald die vereinbarte Vergütung durch den KUNDEN beim ANBIETER überwiesen wurde. Der ANBIETER ist zu einer Vorleistung nicht verpflichtet. Der Anspruch auf Rückabwicklung steht unter der aufschiebenden Bedingung einer dreimonatigen Rekrutierungskarenzzeit im Anschluss an die vertragliche Erstlaufzeit. Sollte das Garantieziel auch innerhalb dieser Karenzzeit nicht erreicht werden, wird der Anspruch fällig.

4.6 Der KUNDE bewahrt über den Umstand der Bewerbung und die über einen Bewerber vom ANBIETER bereitgestellten Informationen und Daten der Bewerber, gleich wie diese durch den ANBIETER bereitgestellt wurden, strengstes Stillschweigen. Dies gilt insbesondere auch gegenüber Dritten. Der KUNDE wird personenbezogene Daten des Bewerbers nur für vertraglich mit dem ANBIETER vereinbarte Zwecke verarbeiten und nutzen. Der KUNDE wird diese Daten insbesondere gegen unbefugten Zugriff sichern. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Einzelauftrages fort. Der KUNDE ist verpflichtet, die durch den ANBIETER bereitgestellten Unterlagen über den Bewerber, insbesondere Profile, Zeugnisse oder Exposés, jederzeit auf Verlangen des ANBIETERS bzw. spätestens bei einer Entscheidung gegen den Bewerber oder bei einer Entscheidung für einen anderen Bewerber, an den ANBIETER zurückzugeben oder auf dessen Wunsch datenschutzgerecht zu vernichten und dies dem ANBIETER unaufgefordert und unverzüglich zu bestätigen. Dies gilt nicht für Unterlagen eines Bewerbers, mit dem der KUNDE einen Vertrag im Sinne von Ziffer 4.1 abgeschlossen hat. 4.7 Mitwirkung des KUNDEN (wesentliche Pflichten):
a) Profil & Ansprechpartner: Übergabe aller für die Suche erforderlichen Informationen (Anforderungsprofil, Konditionen, Prozess/Ansprechpartner) und fortlaufende Aktualisierung; Teilnahme am gemeinsamen Check‑in.b) Reaktionszeiten: Telefonischer Erstkontakt zu vom ANBIETER vorgeschlagenen Bewerbern innerhalb von 48 Stunden ab Zugang der Vorstellung im Bewerberportal; Erstinterview binnen 10 Kalendertagen.c) Vorkenntnisanzeige: Bereits bekannte Kandidaten sind unverzüglich, spätestens binnen 48 Stunden nach Vorstellung mindestens in Textform anzuzeigen.d) Dokumentation: Nutzung des bereitgestellten Systems/Formats zur Status‑Dokumentation (Kontakt, Interview, Feedback, Entscheidung). Ist das bereitgestellte System vorübergehend nicht abrufbar (z. B. Serverfehler/Wartung), bleibt die Dokumentationspflicht bestehen und ist ersatzweise per E‑Mail an den ANBIETER (z.B. Kontaktadresse des jeweiligen Kundenberaters) zu erbringen.e) Erreichbarkeit & Freigaben: Benennung eines verfügbaren Hauptansprechpartners; zeitnahe Freigaben.f) Zahlung: Fristgerechte Vergütung.
Rechtsfolgen: Sämtliche vertraglich vereinbarten Garantien (einschließlich Geld‑zurück‑Garantie sowie Verlängerungs‑/Umbuchungsoptionen nach 4.4) setzen die wesentliche Mitwirkung nach (a)–(f) voraus. Solange und soweit einzelne Pflichten nicht erfüllt sind, ruht die Garantiefähigkeit; der ANBIETER ist berechtigt, die Inanspruchnahme der Garantie im betreffenden Umfang ganz oder teilweise auszuschließen. Dokumentation einer Abweichung begründet keinen Anspruch. Fristen für Leistungsbeginn/-erbringung ruhen bis zur vollständigen Mitwirkung; Ansprüche nach 4.4 bestehen nur bei kumulativer Erfüllung der Voraussetzungen; der ANBIETER darf Leistungen bis zur Mitwirkung zurückhalten; vertragliche Vergütungsansprüche bleiben unberührt.  

5. Besondere Bestimmungen für Leistungen im Bereich Online und Performance Marketing

5.1. Soweit der KUNDE den ANBIETER mit Aktivitäten über den Account und im Namen des KUNDEN (z.B. der Schaltung von Online-Werbeanzeigen, Postings) beauftragt, erteilt er insoweit dem ANBIETER eine entsprechende Vollmacht.

5.2. Das Budget der Werbekosten ist, sofern nicht abweichend vereinbart, in der vereinbarten Vergütung inkludiert.

5.3. Plattformen (z.B. Facebook, LinkedIn, Instagram, oder dergleichen) können im Einzelfall Werbekampagnen des ANBIETERS, die dieser für den KUNDEN erstellt hat, ohne Nennung von Gründen aussetzen. Ebenso können Plattformen Accounts, Werbekonten und/oder den Business Manager des KUNDEN temporär oder permanent sperren. Der ANBIETER hat hierauf keinen Einfluss. Der Vergütungsanspruch des ANBIETERS bleibt insoweit unberührt.

6. Besondere Bestimmungen im Bereich Social Media Marketing, Content- und Designerstellung

6.1. Die inhaltliche Abstimmung des Contents bzw. der Designs (z.B. Texte, Grafiken, Printelemente, oder dgl.) erfolgt in der Regel einvernehmlich vorab (schriftlich, fernmündlich und/oder per elektronischer Kommunikation). Unabhängig davon liegt das Letztentscheidungsrecht bezüglich der konzeptionellen und gestalterischen Umsetzung des Contents beim ANBIETER.

6.2. Soweit der KUNDE den ANBIETER mit Aktivitäten über den Account und im Namen des KUNDEN beauftragt, erteilt er insoweit dem ANBIETER eine entsprechende Vollmacht.

6.3. Sofern Content bzw. Design durch Nachbearbeitungen und/oder eine erfolgte Korrekturschleife verändert wird, findet die Rechteübertragung erst mit der endgültigen Werkfassung und dessen Zurverfügungstellung statt. Unbearbeitetes Material ist von der Rechteübertragung nicht umfasst.

6.4. Der KUNDE erhält ein – einfaches, zeitlich und örtlich unbegrenztes – Nutzungsrecht zur Nutzung des erstellten Content bzw. der erstellten Designs. Die (gewerbliche) Weitergabe bzw. der Verkauf durch den KUNDEN ist unzulässig. Jeder Verstoß wird verfolgt und führt zu möglichen Schadensersatzansprüchen.

7. Besondere Bestimmungen im Bereich Fotografie und Videografie

7.1. Die inhaltliche Abstimmung der Leistungen erfolgt in der Regel einvernehmlich vorab (schriftlich, fernmündlich und/oder per elektronischer Kommunikation). Unabhängig davon liegt das Letztentscheidungsrecht bezüglich der konzeptionellen und gestalterischen Umsetzung der Produktion (z.B. im Hinblick auf Belichtung, Bildkomposition, o. dgl.) beim ANBIETER.

7.2. Der KUNDE stellt sicher, dass sämtliche mit der Leistungsdurchführung im Zusammenhang stehende Rechte bezüglich der vor der Kamera Mitwirkenden, der Location und/oder sonstiger Dritter vorliegen und stellt den ANBIETER von diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei.

7.3. Der KUNDE ist verpflichtet, zum vereinbarten Aufnahmetermin pünktlich zu erscheinen. Verspätungen am vereinbarten Aufnahmetag hat der KUNDE unverzüglich anzuzeigen. Sofern durch eine vom KUNDEN verschuldete Verspätung beim ANBIETER Mehrkosten anfallen (z.B. aufgrund Verzögerungen im Arbeitsablauf des ANBIETERS), hat diese der KUNDE zu tragen.

7.4. Der KUNDE ist verpflichtet, im Fall einer Absage innerhalb von vier Wochen vor dem vereinbarten Shootingtermin die entstandenen Kosten, mindestens jedoch 30% der vereinbarten Vergütung an den ANBIETER zu erstatten. Im Falle einer Absage innerhalb von 7 Tagen vor dem vereinbarten Shootingtermin, ist der KUNDE verpflichtet, die vereinbarte Vergütung voll zu erbringen, es sei denn, zwischen den PARTEIEN wird einvernehmlich ein Ersatztermin vereinbart. Der ANBIETER muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.

7.5. Sofern im Einzelfall nichts Gegenteiliges vereinbart wird, gehört zur geschuldeten Leistung des ANBIETERS auch die Nachbearbeitung der erstellten Aufnahmen. Dazu gehört insbesondere, aber nicht abschließend, eine (nach dem gängigen Stand der Technik durchgeführte) Farbkorrektur.

7.6. Nach Durchführung sämtlicher vereinbarter Leistungen steht die finale Fassung der Bilder bzw. Bildauswahl für den KUNDEN digital zum Download bereit und/oder wird dem KUNDEN auf einem USB-Stick zur Verfügung gestellt. Die Bilder können im Bearbeitungsstatus mit Wasserzeichen versehen werden.

7.7. Soweit vertraglich keine anderslautende Regelung getroffen ist, wird die Erstellung und Bearbeitung der Aufnahmen, sowie aller weiteren vertraglich vereinbarten Leistungen, sowie etwaig angefallene Reisekosten durch eine Pauschalvergütung zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer abgegolten. Durch die Pauschalvergütung ist auch die Übertragung der Rechte durch den ANBIETER an den KUNDEN gem. Vereinbarung umfasst sowie eine Korrekturschleife hinsichtlich der Nachbearbeitung der Aufnahmen. Weitere Änderungen sind kostenpflichtig gem. Preisliste.

7.8. Wenn nicht vertraglich im Einzelfall anderslautend geregelt, fallen zusätzliche Kosten (beispielsweise, aber nicht abschließend: Spesen, Verpflegung, zusätzlich erwünschte Requisite) dem KUNDEN zur Last und sind von einer Pauschalvergütung nicht umfasst.

7.9. Der ANBIETER überträgt auf den KUNDEN die im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung entstandenen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz-, und sonstigen Rechte, einschließlich möglicher im Zeitpunkt der Vertragsunterschrift noch unbekannter Nutzungsrechte. Sämtliche Rechte stehen dem KUNDEN ab dem Zeitpunkt ihrer Übertragung zur einfachen, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkten Nutzung zu. Die (gewerbliche) Weitergabe bzw. der Verkauf durch den KUNDEN ist unzulässig.

7.10. Sofern die Aufnahmen durch Nachbearbeitungen oder eine erfolgte Korrekturschleife verändert werden, findet die Rechteübertragung erst mit der endgültigen Werkfassung und dessen Zurverfügungstellung statt. Unbearbeitetes Bildmaterial ist von der Rechteübertragung nicht umfasst.

7.11. Der KUNDE ist bei jeglicher Nutzung der Bilder in allen Medien (einschließlich online und Print) verpflichtet, den ANBIETER in angemessener Form als Urheber unter der Angabe der Homepage bzw. des Instagram Profils anzugeben.

8. Besondere Bestimmungen im Bereich Webseitenerstellung

8.1. Die Leistungen des ANBIETERS erfolgen stets auf dem zum Vertragsschluss bekannten und gängigen, technischen Stand. Sollten nach Vertragsschluss aufgrund neuartiger und/oder aktualisierter Software-Versionen von Drittanbietern (o.Ä.) Anpassungen („Relaunches“ oder „Updates“) erforderlich werden, sind diese vom Leistungsangebot des ANBIETERS vorab ausdrücklich nicht zugesichert.

8.2. Der KUNDE erhält ein – einfaches, zeitlich und örtlich unbegrenztes – Nutzungsrecht zur Nutzung der Webseite, des erstellten Contents bzw. der erstellten Designs. Die (gewerbliche) Weitergabe bzw. der Verkauf durch den KUNDEN ist unzulässig. Jeder Verstoß wird verfolgt und führt zu möglichen Schadensersatzansprüchen.

8.3. Der ANBIETER erfüllt die Vertragsleistungen im Rahmen der vorab getroffenen Absprache, gleichwohl unter Wahrung seiner (z.B.  künstlerischen) Gestaltungsfreiheit. Davon umfasst sind insbesondere, aber nicht abschließend, die individuelle Zusammensetzung und Visualisierung einzelner Webseiten-Elemente oder Plug Ins. Diesbezüglich steht dem ANBIETER auch das Letztentscheidungsrecht zu.

8.4. Der KUNDE stellt sicher und garantiert seinerseits über den erforderlichen, neusten technischen Stand der Server- und Software-Umgebung zu verfügen.

8.5. Etwaige Lizenzkosten für Drittsoftware fällt, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, zusätzlich an und ist durch den KUNDEN zu tragen.

8.6. Der KUNDE ist verpflichtet, den ANBIETER im Falle einer Programmierungsleistung in angemessener Schrift und Hyperlink-Form als Urheber bzw. Programmierer unter der Bezeichnung „Mission Personal GmbH“ im Impressum anzugeben .

9. Besondere Bestimmungen zu Supportleistungen bei der Webseitenerstellung

9.1. Soweit zwischen den Parteien Supportleistungen vereinbart sind, gelten nachfolgende Bedingungen.

9.2. Der ANBIETER erbringt für den KUNDEN folgende Supportleistungen:

a) Regelmäßige Prüfung des Hostings;
b) Übernahme von Änderungen (z.B. Texte oder Bilder);
c) Installation von Updates;
d) Kundensupport.

9.4. Der ANBIETER erbringt die Supportleistungen nur im Rahmen der jeweils geltenden Servicezeit von Montag bis Freitag. Der KUNDE wirkt, soweit erforderlich, bei der Erbringung der Supportleistungen mit. Er stellt dem ANBIETER alle zur Durchführung der Leistungen erforderlichen Informationen zur Verfügung. Er stellt Testdaten, Testkapazitäten und qualifizierte Mitarbeiter zur Verfügung.

10. Vergütung

10.1. Für die Leistungen gilt die jeweilige zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gem. Angebot geltende Vergütung. Sofern keine Vergütung individuell vereinbart wurde, gilt die Vergütung gemäß geltender Preisliste. Soweit eine Ratenzahlung vereinbart ist, fällt die erste Rate unmittelbar mit Vertragsschluss an; die weiteren Raten fallen – sofern nicht anders vereinbart – jeweils monatlich im Voraus an. Alle Preise verstehen sich zuzüglich USt.

10.2. Sofern eine Einrichtungsgebühr vereinbart ist, fällt diese – sofern nicht abweichend geregelt – nur einmalig an. Im Rahmen einer etwaigen Vertragsverlängerung fällt keine erneute Einrichtungsgebühr an.

10.3. Die Pflicht zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Vergütung in voller Höhe besteht auch, wenn der KUNDE den ANBIETER anweist, die Leistungen vorübergehend zu unterbrechen oder eine Unterbrechung aus anderen Gründen notwendig ist, soweit die Gründe nicht auf einem Verschulden des ANBIETERS beruhen.

10.4. Der KUNDE ist, soweit nicht anders vereinbart, zur Vorleistung verpflichtet. Die vereinbarte Vergütung ist mit Rechnungsstellung sofort fällig und zahlbar innerhalb von 7 Tagen.

10.5. Unterlässt der KUNDE eine notwendige Mitwirkungshandlung und verhindert hierdurch die Leistungserbringung durch den ANBIETER, bleibt der Vergütungsanspruch des ANBIETERS grundsätzlich unberührt.

10.6. Der KUNDE kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen sein Aufrechnungsrecht oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben bzw. geltend machen.

11. Verzug

11.1. Etwaige Fristen zur Leistungserbringung durch den ANBIETER beginnen in jedem Fall nicht, bevor die vereinbarte Vergütung vollständig durch den KUNDEN beglichen wurde und sämtliche notwendigen Mitwirkungshandlungen des KUNDEN umfassend erbracht wurden.

11.2. Ist der KUNDE mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich der ANBIETER das Recht vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich der fälligen Zahlungen nicht auszuführen.

11.3. Der ANBIETER ist berechtigt, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gem. § 626 Abs. 1 BGB zu kündigen und sämtliche Leistungen einzustellen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der KUNDE bei einer vereinbarten Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Raten gegenüber dem ANBIETER in Verzug ist.  Der ANBIETER ist berechtigt, die gesamte Vergütung, welche bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig würde, als Schadensersatz geltend zu machen. In diesem Fall muss sich der ANBIETER aber dasjenige anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.

12. Sonstige Pflichten der PARTEIEN zur Durchführung der vereinbarten Leistungen

12.1. Alle vertraglich zugesagten Leistungen erbringt der ANBIETER grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses, bzw. dem individuell vereinbarten Beginn der Vertragslaufzeit.

12.2. Der KUNDE stellt sicher, dass der ANBIETER zu jedem Zeitpunkt über alle erforderlichen Informationen verfügt, die zum Erreichen eines bestmöglichen Leistungsergebnisses erforderlich sind. Ist der ANBIETER daran gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und resultieren die Hinderungsgründe aus der Sphäre des KUNDEN, bleibt der Vergütungsanspruch des ANBIETERS unberührt.

12.3. Der KUNDE ist für sämtliche, insbesondere von ihm bereitgestellte Inhalte verantwortlich und hat zu gewährleisten, dass die Inhalte nicht durch Rechte Dritter belastet sind und nicht gegen geltendes Recht (insbesondere Urheber-, Wettbewerbs-, Marken-, Straf-, Jugendschutz-, Datenschutzrecht oder dgl.) verstoßen. Der ANBIETER ist nicht zur Prüfung der Inhalte verpflichtet.

12.4. Der KUNDE stellt sicher, dass sämtliche mit der Leistungsdurchführung im Zusammenhang stehende Rechte bezüglich der vor der Kamera Mitwirkenden, der Location und/oder sonstiger Dritter vorliegen und stellt den ANBIETER von diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei.

12.5. Der ANBIETER ist berechtigt, alle Termine, sofern die jeweilige Art der Leistungserbringung nicht zwingend eine Anwesenheit vor Ort erfordert (z.B. die Durchführung von Fotoshootings oder Videodrehtermine) dem KUNDEN gegenüber digital (z.B. via Zoom, Teams, Skype, Teamviewer oder dergleichen) durchzuführen.

12.6. Der KUNDE ist selbstständig dafür verantwortlich, die technischen Voraussetzungen bereitzuhalten, um das Angebot vollständig nutzen zu können. Bei Vorliegen von technischen Problemen des bereitgestellten Angebots ist der KUNDE zudem verpflichtet, an der Problemlösung bestmöglich mitzuwirken.

13. Teilnahme an Workshops, Seminaren und Veranstaltungen

13.1. Sofern die Leistungserbringung im Rahmen von Workshops, Seminaren oder Veranstaltungen erfolgt, gelten ergänzend die nachfolgenden Regelungen:

13.2. Die Buchung von Workshops, Seminaren, Veranstaltungen und dergleichen (nachfolgend „Termin“) ist verbindlich.

13.3. Sofern im Zusammenhang mit einem vereinbarten Termin durch eine vom KUNDEN verschuldete Verspätung beim ANBIETER Mehrkosten anfallen (z.B. aufgrund Verzögerungen im Arbeitsablauf des ANBIETERS), hat diese der KUNDE zu tragen.

13.4. Der KUNDE ist verpflichtet, im Fall einer Absage innerhalb von vier Wochen vor dem vereinbarten Termin die entstandenen Kosten, mindestens jedoch 30% der vereinbarten Vergütung an den ANBIETER zu erstatten. Im Falle einer Absage innerhalb von 7 Tagen vor dem vereinbarten Termin, ist der KUNDE verpflichtet, die vereinbarte Vergütung voll zu erbringen. Der ANBIETER muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.

14. Vertragslaufzeit

14.1. Der Vertrag ist für die gemäß individualvertraglicher Vereinbarung vereinbarte Laufzeit (Erstlaufzeit) fest geschlossen. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.

14.2. Die Vertragslaufzeit beginnt, sofern nicht explizit abweichend geregelt, mit Abschluss der Einrichtungsphase, spätestens einen Monat nach Vertragsschluss. Die Fälligkeit einer vereinbarten Einrichtungspauschale bleibt hiervon unberührt.

14.3. Die Vertragslaufzeit verlängert sich, sofern nicht explizit abweichend geregelt, jeweils um die vereinbarte Erstlaufzeit, wenn sie nicht vier Wochen vor Ablauf der Erstlaufzeit bzw. der jeweiligen Vertragsverlängerung von einer Partei schriftlich (E-Mail ausreichend) gekündigt wird.

14.4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

15. Zahlungsbedingungen

15.1. Die Zahlung ist per Lastschrifteinzug, Rechnung und Vorkasse möglich.

15.2. Bei Zahlung per Lastschrifteinzug verpflichtet sich der KUNDE, dem ANBIETER unmittelbar nach Vertragsabschluss, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsschluss eine (SEPA)-Einzugsermächtigung zu erteilen. Der ANBIETER ist nicht verantwortlich für Überziehungsgebühren, Überziehungskosten oder ähnliche Gebühren, die die Bank oder Kreditkartenfirma geltend macht.

16. Haftung auf Schadensersatz

16.1. Der ANBIETER haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur nach Maßgabe der folgenden Regelungen.

16.2. Der ANBIETER haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit des ANBIETERS oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Daneben haftet der ANBIETER für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des ANBIETERS oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Schäden wegen der Nichteinhaltung einer vom ANBIETER gegebenen Garantie oder zugesicherten Eigenschaft oder wegen arglistig verschwiegener Mängel.

16.3. Der ANBIETER haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

16.4. Innerhalb der Grenzen aus den vorstehenden Absätzen 2 und 3 haftet der ANBIETER nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrenentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Dem ANBIETER bleibt der Einwand des Mitverschuldens vorbehalten. Der KUNDE ist insbesondere für die Datensicherung und Abwehr von Schadsoftware nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik verantwortlich.

17. Datenschutz, Geheimhaltung

17.1. Der KUNDE wird darauf hingewiesen, dass der ANBIETER personenbezogene Bestands- und Nutzungsdaten in maschinenlesbarer Form im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses erhebt, verarbeitet und nutzt. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt.

17.2. Die PARTEIEN verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen und nicht offenkundigen oder allgemein zugänglichen Informationen oder Unterlagen aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich zu behandeln. Diese Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

17.3. Soweit der ANBIETER für den KUNDEN personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die PARTEIEN einen Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO).

18. Abnahme

18.1. Sofern die individuell vereinbarten Leistungen dem Werkvertragsrecht unterfallen, gelten diesbezüglich die nachfolgenden Regelungen.

18.2. Der ANBIETER kann vom Kunden nach Abschluss einer Teilleistung diesbezüglich die Abnahme verlangen.

18.3. Die seitens des Kunden abzunehmenden (Teil-)Leistungen des ANBIETERS gelten auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung des ANBIETERS hin zur Abnahme der entsprechenden (Teil-)Leistung nicht innerhalb von 7 Werktagen schriftlich erklärt.

19. Urheberrecht, Markennutzung

19.1. Sämtliche im Rahmen der Vertragserfüllung zur Verfügung gestellten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.

19.2. Die Rechteübertragung steht insgesamt unter der aufschiebenden Bedingung, dass der KUNDE gegenüber dem ANBIETER sämtliche Vergütungspflichten erfüllt hat.

19.3. Der KUNDE räumt dem ANBIETER das Recht ein, sämtliche Marken, Logos, Namen oder sonstige geschäftliche Kennzeichen des KUNDEN im Rahmen der zu erbringenden Leistungen uneingeschränkt zu nutzen. Abweichungen hiervon bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

19.4. Der KUNDE gestattet dem ANBIETER unentgeltlich das einfache, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkte Nutzungsrecht zur öffentlichen Wiedergabe, Vervielfältigung und Verbreitung sämtlicher erstellter Designs, Inhalte, Contents zum Zwecke der (Eigen-)Werbung, insbesondere aber nicht abschließend auf der Website des ANBIETERS („Testimonial-Nutzung“).

19.5. Der KUNDE stellt den ANBIETER von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung geistigen Eigentums und/oder der Verwendung von Begriffen, Seiten oder Inhalten die unzulässig und/oder mit Rechten Dritter belastet sind, vollumfänglich frei.

20. Widerrufsrecht

Der ANBIETER schließt ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB Verträge, so dass ein gesetzliches Widerrufsrecht nicht besteht.

21. Referenznennung

Der ANBIETER darf den KUNDEN in jedem Medium als Referenz nennen. Dies umfasst auch die Nennung und Benutzung evtl. geschützter Marken, Bezeichnungen oder Logos. Der ANBIETER ist zur Nennung nicht verpflichtet.

22. Änderungen der AGB

Wir sind berechtigt, diese AGB zu unserem Dienstleistungsangebot von Zeit zu Zeit in unserem billigen Ermessen zu ändern, um die Auswirkungen von Änderungen der mit unserem Dienst verbundenen Gesamtkosten aufzufangen. Beispiele für Kostenelemente, die den Preis unserer Arbeit beeinflussen, sind Produktions- und Lizenzkosten, Kosten für die technische Bereitstellung und die Verbreitung unseres Dienstes, Kundendienst und andere Kosten des Verkaufs (z. B. Rechnungsstellung und Bezahlung, Marketing), allgemeine Verwaltungs- und andere Gemeinkosten (z. B. Miete, Zinsen und andere Finanzierungskosten, Kosten für Personal, Dienstleister und Dienstleistungen, IT-Systeme, Energie) sowie Beiträge, Steuern und Abgaben. Alle Preisänderungen gelten frühestens 30 Tage nach Bekanntgabe an Sie. Sie können uns Ihren Widerruf dazu binnen dieser 30 Tage jederzeit erklären. Erfolgt dies nicht, geltend die AGB mit entsprechenden Änderungen.

23. Gerichtsstand

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen aus Verträgen ist der Sitz des ANBIETERS.

Letzte Aktualisierung: 21.03.2025