AGB
1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
1.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Mission Personal GmbH, Sentmaringer Weg 21, 48151 Münster (im Folgenden kurz „ANBIETER“ genannt) und dem Empfänger der Leistungen (im Folgenden kurz „KUNDE“ genannt, zusammen hier auch als die „PARTEIEN“ bezeichnet), insbesondere im Hinblick auf Verträge über Leistungen aus dem Bereich Recruiting, Active Sourcing, Mitarbeitergewinnung und Employer Branding (nachfolgend kurz „Leistungen“ genannt) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2. Das Leistungsangebot des ANBIETERS richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB; Verbraucher werden nicht Vertragspartei.
1.3. Widersprechende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des KUNDEN werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der ANBIETER stimmt deren Geltung ausdrücklich zu. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der ANBIETER in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des KUNDEN Leistungen vorbehaltlos ausführt.
1.4. Maßgeblich ist die jeweils vor Inanspruchnahme der Leistungen gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ANBIETERS.
1.5. Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen das generische Maskulinum verwendet wird, gilt dies einzig und allein aus Gründen der Einfachheit, ohne dass damit irgendeine Wertung verbunden ist.
2. Leistungen
2.1. Der ANBIETER ist spezialisiert auf die Gewinnung von Bewerbern und Anfragen mittels digitaler Recruiting-Methoden, Active Sourcing und Performance-Marketing.
2.2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Absprache (Angebot) zwischen ANBIETER und KUNDE. Soweit der KUNDE den ANBIETER mit der Schaltung von Online-Werbeanzeigen im Namen des KUNDEN beauftragt, erteilt er insoweit dem ANBIETER eine entsprechende Vollmacht.
2.3. Der KUNDE bestimmt das Budget der Werbekosten, das zusätzlich zur Vergütung anfällt. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung der Werbekosten unmittelbar zwischen dem KUNDE und der Werbeplattform. Der KUNDE trägt sämtliche anfallenden Werbekosten.
2.4. Die PARTEIEN sind sich darüber einig, dass bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen der ANBIETER dem KUNDEN gegenüber ausdrücklich keinen konkreten quantitativen und/oder wirtschaftlichen Erfolg (wie beispielsweise aber nicht abschließend eine bestimmte Anzahl an Leads, Mitarbeitern oder dergleichen) schuldet.
2.5. In Bezug auf die Inhalte eines mit dem ANBIETER eingegangenen Dienstleistungsvertrags steht diesem ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
3. Vertragsschluss
3.1. Die Darstellung der Dienstleistungen auf der Website, in Social-Media-Kanälen oder Werbeanzeigen stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den KUNDEN.
3.2. Der Vertrag kommt zustande, sobald der KUNDE das individuelle Angebot des ANBIETERS annimmt (z.B. durch Unterschrift, Bestätigung per E-Mail oder Klick auf einen digitalen „Angebot annehmen“-Button) oder wenn der ANBIETER nach mündlicher Beauftragung mit der Ausführung der Leistung beginnt.
3.3. Bei fernmündlichen Vertragsschlüssen (Telefon/Video) stimmt der KUNDE zu, dass das Gespräch zu Dokumentations- und Beweiszwecken aufgezeichnet werden darf.
3.4. Der KUNDE verpflichtet sich, Zugangsdaten, Passwörter und interne Schulungsmaterialien, die er im Rahmen der Zusammenarbeit erhält, streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
4. Vergütung
4.1. Für die Leistungen gilt die jeweilige zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gemäß Angebot geltende Vergütung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Soweit eine Ratenzahlung vereinbart ist, fällt die erste Rate unmittelbar mit Vertragsschluss an; weitere Raten sind – sofern nicht anders vereinbart – jeweils monatlich im Voraus fällig.
4.2. Sofern eine Einrichtungsgebühr (Setup-Fee) vereinbart ist, fällt diese einmalig an. Im Rahmen einer etwaigen Verlängerung der Zusammenarbeit fällt keine erneute Einrichtungsgebühr an.
4.3. Die Pflicht zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Vergütung in voller Höhe besteht auch dann, wenn der KUNDE den ANBIETER anweist, die Leistungen vorübergehend zu unterbrechen, oder wenn eine Unterbrechung aus anderen Gründen notwendig ist (z.B. fehlendes Media-Budget in der Garantiephase), soweit die Gründe nicht auf einem Verschulden des ANBIETERS beruhen.
4.4. Der KUNDE ist, soweit nicht anders vereinbart, zur Vorleistung verpflichtet. Die vereinbarte Vergütung ist mit Rechnungsstellung sofort fällig und zahlbar innerhalb von 7 Tagen.
4.5. Unterlässt der KUNDE eine notwendige Mitwirkungshandlung (z.B. Bereitstellung von Informationen oder Media-Budget) und verhindert hierdurch die Leistungserbringung durch den ANBIETER, bleibt der Vergütungsanspruch des ANBIETERS grundsätzlich unberührt.
4.6. Der KUNDE kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen sein Aufrechnungsrecht oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
5. Verzug und Fristen
5.1. Etwaige Fristen zur Leistungserbringung durch den ANBIETER beginnen nicht, bevor die vereinbarte Vergütung vollständig durch den KUNDEN beglichen wurde und sämtliche notwendigen Mitwirkungshandlungen des KUNDEN umfassend erbracht wurden.
5.2. Ist der KUNDE mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich der ANBIETER das Recht vor, weitere Leistungen (inklusive der Schaltung von Werbeanzeigen) bis zum Ausgleich der fälligen Zahlungen nicht auszuführen.
5.3. Der ANBIETER ist berechtigt, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gemäß § 626 Abs. 1 BGB zu kündigen und sämtliche Leistungen einzustellen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der KUNDE bei einer vereinbarten Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Raten in Verzug ist. Der ANBIETER ist berechtigt, die gesamte Vergütung, welche bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig würde, als Schadensersatz geltend zu machen, abzüglich ersparter Aufwendungen.
5.4. Sollte ein vom ANBIETER bereitgestelltes Onboarding-Formular nicht innerhalb einer Frist von 90 Tagen nach Auftragsbestätigung durch den KUNDEN ausgefüllt werden, entfällt der Leistungsanspruch des KUNDEN; der Vergütungsanspruch des ANBIETERS bleibt bestehen.
6. Pflichten der PARTEIEN zur Durchführung der vereinbarten Leistungen
6.1. Alle vertraglich zugesagten Leistungen erbringt der ANBIETER grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses bzw. dem individuell vereinbarten Beginn der Vertragslaufzeit.
6.2. Der KUNDE stellt sicher, dass der ANBIETER zu jedem Zeitpunkt über alle erforderlichen Informationen verfügt, die zum Erreichen eines bestmöglichen Leistungsergebnisses erforderlich sind.
6.3. Der KUNDE ist für sämtliche Inhalte verantwortlich und hat zu gewährleisten, dass die Inhalte nicht durch Rechte Dritter belastet sind und nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Der ANBIETER ist nicht zur Prüfung der Inhalte verpflichtet.
6.4. Der ANBIETER ist berechtigt, alle Termine, sofern die jeweilige Art der Leistungserbringung nicht zwingend eine Anwesenheit vor Ort erfordert, dem KUNDEN gegenüber digital (z.B. via Zoom, Teams) durchzuführen.
6.5. Der KUNDE ist selbstständig dafür verantwortlich, die technischen Voraussetzungen bereitzuhalten, um das Angebot vollständig nutzen zu können.
7. Vertragslaufzeit
7.1. Der Vertrag ist für die gemäß individualvertraglicher Vereinbarung vereinbarte Laufzeit (Erstlaufzeit) fest geschlossen. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.
7.2 Eine Besetzung/Einstellung ist weder während der Laufzeit noch in der Nachlaufphase geschuldet; geschuldet sind ausschließlich Tätigkeiten im Sinne einer Bemühensleistung. Art, Umfang, Reihenfolge, Zeitpunkt und Auswahl der Maßnahmen während und nach der Laufzeit stehen in unserem Ermessen und werden von uns unter Berücksichtigung der Erfolgsaussichten, der Marktlage sowie der bisherigen Maßnahmen bestimmt.
7.3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
7.4. Die nachlaufende Unterstützung erfolgt für maximal 6 Monate ab Ende der Laufzeit; danach enden die nachlaufenden Maßnahmen automatisch, sofern die Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbaren.
7.5. Voraussetzung für nachlaufende Maßnahmen ist die rechtzeitige Mitwirkung des Kunden gem. AGB (insbesondere Kontaktaufnahme zu Kandidaten und Vereinbarung von Interviewterminen). Bei fehlender oder verspäteter Mitwirkung kann der ANBIETER die Maßnahmen aussetzen oder beenden.
8. Zahlungsbedingungen
8.1. Die Zahlung ist per Überweisung oder SEPA-Lastschrift möglich.
8.2. Sofern monatliche Zahlungen vereinbart sind (z.B. bei Ratenzahlung oder Media-Budget-Erstattung), erfolgt die Zahlung vorzugsweise über SEPA-Lastschriftmandat.
9. Haftung auf Schadensersatz
9.1. Der ANBIETER haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit des ANBIETERS beruhen.
9.2. Für sonstige Schäden haftet der ANBIETER nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der ANBIETER nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
9.3. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für entgangenen Gewinn oder das Ausbleiben eines konkreten Werkerfolgs (z.B. Einstellung), ist ausgeschlossen.
10. Datenschutz, Geheimhaltung
10.1. Der KUNDE wird darauf hingewiesen, dass der ANBIETER personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung erhebt und verarbeitet.
10.2. Die PARTEIEN verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen nicht öffentlichen Informationen vertraulich zu behandeln.
11. Abnahme
11.1. Sofern die individuell vereinbarten Leistungen ausnahmsweise dem Werkvertragsrecht unterfallen (z.B. Erstellung eines Imagefilms), gelten die nachfolgenden Regelungen.
11.2. Der ANBIETER kann vom KUNDEN nach Abschluss einer Teilleistung die Abnahme verlangen.
11.3. Die Leistungen gelten als abgenommen, wenn der KUNDE sich auf Aufforderung hin nicht innerhalb von 7 Werktagen schriftlich erklärt und Mängel rügt.
12. Urheberrecht und Nutzungsrechte
12.1. Sämtliche im Rahmen der Vertragserfüllung erstellten Inhalte (Texte, Grafiken, Kampagnenstrukturen) sind urheberrechtlich geschützt.
12.2. Der KUNDE erhält ein einfaches Nutzungsrecht zur Nutzung der Inhalte während der Vertragslaufzeit. Eine Weitergabe an Dritte oder die Nutzung durch Wettbewerber des ANBIETERS ist untersagt.
12.3. Der ANBIETER ist berechtigt, anonymisierte Daten der Kampagnen zu erheben und auszuwerten.
12.4. Der ANBIETER ist berechtigt, den KUNDEN in eigenen Werbemedien als Referenz zu nennen und dessen Logo zu verwenden, sofern der KUNDE dem nicht ausdrücklich widerspricht.
13. Widerrufsrecht
Der ANBIETER schließt ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB Verträge, sodass ein gesetzliches Widerrufsrecht nicht besteht.
14. Schlussbestimmungen
14.1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Münster (Westfalen).
14.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
14.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.
Stand: 14.06.2025