Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung
Mission Personal Cloud · Karriereseiten und Bewerbungseingang
Version 1.0 · Stand: 20. Oktober 2026
Diese Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO ergänzt den Leistungsauftrag zwischen dem dort bezeichneten Kunden als Verantwortlichem („Auftraggeber“) und der Mission Personal GmbH, Sentmaringer Weg 21, 48151 Münster, als Auftragsverarbeiterin („Mission Personal“). Sie gilt für die nachfolgend beschriebene Verarbeitung im Auftrag des Kunden.
1. Gegenstand, Zweck und Dauer
Mission Personal stellt die beauftragte Karriereseite, die zugehörigen Bewerbungsformulare und den Bewerbungseingang in Mission Personal Cloud bereit. Im Auftrag werden Bewerbungen entgegengenommen, dem jeweiligen Unternehmen und seiner Stelle oder Initiativpipeline zugeordnet, gespeichert, strukturiert und für berechtigte Personen zugänglich gemacht. Dazu gehören die E-Mail-Verifikation, Eingangsbestätigungen, Hinweise an die benannten Ansprechpartner, die Bearbeitung des Bewerbungsstands sowie die technische Unterstützung bei Auskunft, Export, Berichtigung und Löschung.
Die Verarbeitung beginnt mit der vereinbarten Bereitstellung und dauert bis zur Beendigung der beauftragten Leistungen und der abschließenden Rückgabe oder Löschung nach Ziffer 9. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Leistungsauftrag und den Anlagen dieser Vereinbarung.
Nicht erfasst sind Verarbeitungen, für die Mission Personal selbst Zwecke und wesentliche Mittel festlegt, etwa die eigenständige Personalvermittlung oder ein eigener Talentpool. Solche Vorgänge benötigen eine eigene rechtliche Grundlage und transparente Information. Diese Vereinbarung erteilt dafür keine Einwilligung und keine zusätzliche Freigabe.
2. Verantwortung und Weisungen
Der Auftraggeber bleibt für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, die Auswahl der Daten, die Rechtsgrundlagen, die Bewerberinformationen und seine Entscheidungen im Bewerbungsverfahren verantwortlich. Er hinterlegt seine zutreffenden Datenschutz- und Impressumsangaben und bestimmt, welche Personen Zugriff erhalten. Die Rechte betroffener Personen bleiben unberührt.
Mission Personal verarbeitet die Auftragsdaten ausschließlich auf dokumentierte Weisung. Der Leistungsauftrag, diese Vereinbarung und die berechtigte Nutzung der vorgesehenen Funktionen bilden die anfänglichen Weisungen. Weitere Weisungen können in Textform an kontakt@mission-personal.de erteilt werden. Weisungsberechtigt sind die im Leistungsauftrag benannten Personen und die vom Auftraggeber dazu ausdrücklich ermächtigten Kontoinhaber. Die Parteien dokumentieren Änderungen.
Hält Mission Personal eine Weisung für datenschutzwidrig, informiert sie den Auftraggeber unverzüglich und setzt die betroffene Verarbeitung bis zur Klärung aus. Gesetzlich vorgeschriebene Verarbeitungen werden vorab mitgeteilt, soweit das betreffende Recht dies zulässt. Daten werden weder für eigene Werbung noch für das Training allgemeiner KI-Modelle im Auftrag verwendet.
3. Vertraulichkeit und Sicherheit
Mission Personal verpflichtet alle zur Verarbeitung befugten Personen zur Vertraulichkeit, soweit keine entsprechende gesetzliche Pflicht besteht. Der Zugriff wird auf die für die Aufgabe erforderlichen Personen und Daten begrenzt. Die Vertraulichkeitspflicht besteht nach Ende der Tätigkeit fort.
Mission Personal setzt geeignete technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO um. Anlage 2 konkretisiert die Maßnahmen für diesen Dienst. Bei Änderungen werden Stand der Technik, Risiken und Verhältnismäßigkeit berücksichtigt; das vereinbarte Schutzniveau darf nicht abgesenkt werden. Wesentliche Änderungen werden dokumentiert und dem Auftraggeber auf Anfrage erläutert.
4. Unterauftragsverarbeiter und Drittlandverarbeitung
Der Auftraggeber genehmigt allgemein den Einsatz der in Anlage 3 aufgeführten Unterauftragsverarbeiter für die dort beschriebenen Tätigkeiten. Mission Personal unterrichtet ihn mindestens 30 Tage vor einer beabsichtigten Ergänzung oder Ersetzung in Textform mit den erforderlichen Informationen. Der Auftraggeber kann innerhalb dieses Zeitraums aus nachvollziehbaren Datenschutzgründen widersprechen. Bis zur Klärung werden seine Auftragsdaten dem betroffenen neuen Dienst nicht übergeben. Lässt sich keine geeignete Lösung finden, kann die betroffene Leistung beendet werden; gesetzliche Rechte bleiben bestehen.
Mission Personal vereinbart mit Unterauftragsverarbeitern mindestens die für die jeweilige Tätigkeit erforderlichen gleichwertigen Datenschutzpflichten und bleibt dem Auftraggeber gegenüber für deren Erfüllung verantwortlich. Die Pflichten gelten entlang weiterer Unterauftragsketten. Erforderliche Nachweise werden auf Anfrage bereitgestellt; Geschäftsgeheimnisse und Daten Dritter dürfen dabei geschützt werden.
Verarbeitungen oder Zugriffe außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums sind nur im Rahmen der dokumentierten Weisungen und unter Einhaltung der Art. 44 ff. DSGVO zulässig. Mission Personal dokumentiert die beteiligten Stellen und die jeweils tatsächlich anwendbare Grundlage, etwa einen gültigen Angemessenheitsbeschluss oder geeignete Garantien einschließlich erforderlicher Standardvertragsklauseln und ergänzender Maßnahmen. Diese AVV ersetzt solche Garantien nicht. Eine ausschließlich europäische Verarbeitung wird nicht zugesagt.
5. Rechte betroffener Personen und Unterstützung
Mission Personal unterstützt den Auftraggeber unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der verfügbaren Informationen bei Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und weiteren Betroffenenrechten. Sie leitet unmittelbar eingehende Anträge unverzüglich weiter und beantwortet sie nur auf Weisung oder im Rahmen der ausdrücklich beauftragten Funktionen.
Die vereinbarten Löschfunktionen dürfen als vorab dokumentierte Weisung ausgeführt werden. Soweit Daten zusätzlich für einen anderen Verantwortlichen oder auf einer eigenständigen Rechtsgrundlage verarbeitet werden, wird nur der vom jeweiligen Auftrag umfasste Bestand entfernt. Mission Personal unterstützt ferner bei der Einhaltung der Art. 32 bis 36 DSGVO, insbesondere bei Sicherheitsmaßnahmen, Datenschutz-Folgenabschätzungen und gegebenenfalls vorherigen Konsultationen der Aufsichtsbehörde.
6. Datenschutzverletzungen und weitere Mitteilungen
Mission Personal meldet dem Auftraggeber eine Verletzung des Schutzes seiner Auftragsdaten unverzüglich nach Bekanntwerden. Die Meldung enthält, soweit verfügbar, Art und Umfang des Vorfalls, betroffene Daten- und Personenkategorien, eine Anlaufstelle, wahrscheinliche Folgen und ergriffene oder geplante Abhilfemaßnahmen. Fehlende Informationen werden ohne unangemessene Verzögerung ergänzt. Der Auftraggeber bleibt für seine Meldungen an Behörden und betroffene Personen verantwortlich; Mission Personal unterstützt ihn dabei.
Mission Personal informiert unverzüglich über relevante Kontrollen, behördliche Maßnahmen, Beschlagnahmen oder sonstige Umstände, welche die vertragsgemäße Verarbeitung gefährden, soweit eine Mitteilung rechtlich zulässig ist. Bei Maßnahmen Dritter weist sie auf die Zuordnung der Auftragsdaten zum Auftraggeber hin.
7. Nachweise und Kontrollen
Mission Personal stellt die zum Nachweis der Einhaltung dieser Vereinbarung und des Art. 28 DSGVO erforderlichen Informationen bereit. Der Auftraggeber darf die betroffene Verarbeitung selbst oder durch einen unabhängigen, zur Vertraulichkeit verpflichteten Prüfer kontrollieren; Mission Personal ermöglicht solche Kontrollen und wirkt mit. Umfang, Zeitpunkt und Schutz fremder Daten werden angemessen abgestimmt. Anlassbezogene Prüfungen und gesetzliche oder behördliche Befugnisse werden dadurch nicht eingeschränkt. Vorhandene geeignete Prüfberichte können berücksichtigt werden, ersetzen erforderliche Kontrollen jedoch nicht pauschal.
8. Aussetzung und Beendigung
Kann Mission Personal die vereinbarten Datenschutzpflichten nicht erfüllen, informiert sie den Auftraggeber unverzüglich. Dieser kann die betroffene Verarbeitung bis zur Abhilfe aussetzen lassen. Bei erheblichen oder fortdauernden Verstößen oder ausbleibender Abhilfe innerhalb angemessener Frist kann er die betroffene Verarbeitung beenden. Mission Personal darf die betroffene Leistung aussetzen und gegebenenfalls beenden, wenn der Auftraggeber trotz begründeten Hinweises auf einer rechtswidrigen Weisung besteht.
9. Rückgabe, Löschung und Aufbewahrung
Nach Ende des Auftrags gibt Mission Personal die Auftragsdaten nach Wahl des Auftraggebers in einem geeigneten Format zurück oder löscht sie; bestehende Kopien werden ebenfalls gelöscht. Eine erforderliche Rückgabe wird vor der Löschung abgestimmt. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten werden konkret benannt; insoweit zurückbehaltene Daten bleiben gesperrt und auf den gesetzlichen Zweck beschränkt. Die Schutzpflichten dieser Vereinbarung gelten bis zum Abschluss fort. Die Ausführung wird auf Anfrage bestätigt.
Im laufenden Dienst gilt der dokumentierte Löschprozess: Bewerberdaten werden grundsätzlich 180 Tage nach Absage oder letzter Bewegung geprüft und gelöscht, soweit keine weitere zulässige Bewerbung, Einwilligung oder erforderliche Aufbewahrung entgegensteht. Bei eingestellten Personen werden Bewerbungsunterlagen entfernt. Die Frist ist keine pauschale Berechtigung zur Speicherung; frühere berechtigte Löschweisungen und Betroffenenrechte bleiben maßgeblich.
Datensicherungen dürfen nur bis zur erforderlichen Überschreibung im dokumentierten Sicherungszyklus verbleiben. Sie sind gegen die weitere operative Nutzung zu schützen. Nach einer Wiederherstellung werden bereits ausgeführte Löschungen erneut berücksichtigt. Der Lösch- und Sicherungsnachweis muss die betroffenen Systeme und verbleibenden Fristen einschließlich der Unterauftragsverarbeiter ausweisen.
10. Einbeziehung und Vorrang
Diese Fassung wird durch ausdrückliche Vereinbarung im Leistungsauftrag oder durch gesonderte dokumentierte Annahme einbezogen. Eine bloße Veröffentlichung oder Verlinkung ersetzt den Abschluss mit dem jeweiligen Auftraggeber nicht. Die bei Abschluss vereinbarte Version wird festgehalten; Änderungen werden nicht rückwirkend allein durch Austausch dieser Webseite wirksam.
Bei Widersprüchen zu sonstigen Vertragsbedingungen haben die Datenschutzpflichten dieser Vereinbarung Vorrang. Zwingende gesetzliche Vorschriften und Rechte betroffener Personen, insbesondere nach Art. 82 DSGVO, bleiben unberührt.
Anlage 1: Beschreibung der Verarbeitung
- Betroffene Personen: Bewerbende und Interessierte für Stellen des Auftraggebers; benannte Ansprechpartner und berechtigte Nutzer des Firmenkontos; gegebenenfalls in Bewerbungsunterlagen genannte Referenzpersonen.
- Datenarten: Name, E-Mail, optional Telefon, Lebenslauf und weitere übermittelte Bewerbungsangaben, Ausbildung, beruflicher Werdegang und Qualifikationen, Stellenbezug, Bewerbungs- und Kommunikationsstatus, Einwilligungs- und Verifikationsnachweise sowie erforderliche Zugriffs-, Sicherheits- und Zustellungsdaten.
- Verarbeitungsvorgänge: Erheben, Übermitteln, Speichern, Ordnen und Strukturieren, Bereitstellen für Berechtigte, Aktualisieren, Unterstützen der Kommunikation, Exportieren, Einschränken und Löschen. Je nach beauftragtem Ablauf werden Angaben technisch mittels KI strukturiert oder für unterstützende Such- und Zuordnungsfunktionen aufbereitet. Einstellungsentscheidungen verbleiben beim Auftraggeber; eine ausschließlich automatisierte Entscheidung mit rechtlicher oder ähnlich erheblicher Wirkung ist nicht Gegenstand dieses Auftrags.
- Sensible Daten: Besondere Daten nach Art. 9 DSGVO oder Daten nach Art. 10 DSGVO werden nicht gezielt angefordert. Sie können dennoch in freiwillig übermittelten Unterlagen enthalten sein. In diesem Fall sind Zweckbindung und Zugriffsbegrenzung zu beachten; der Auftraggeber prüft die Rechtsgrundlage und veranlasst erforderliche Entfernung oder zusätzliche Schutzmaßnahmen. Eine gesonderte Auswertung solcher Merkmale ist nicht beauftragt.
- Dauer und Umfang: Für die Laufzeit des beauftragten Dienstes und bis zum Abschluss der vereinbarten Rückgabe oder Löschung; je Bewerber und Stelle anlassbezogen, im Betrieb fortlaufend. Aufbewahrung und Löschung richten sich nach Ziffer 9.
Anlage 2: Technische und organisatorische Maßnahmen
- Zugang und Mandantentrennung: Authentifizierte Firmenkonten, Berechtigungsprüfungen und bestätigte Unternehmenszuordnungen begrenzen den Zugriff. Prüfungen der Unternehmens- und Stellenzugehörigkeit erfolgen auch in den serverseitigen Schnittstellen. Bewerbungen erfordern die Bestätigung der verwendeten E-Mail-Adresse.
- Übertragung und Dateien: Die öffentlichen Dienste und internen HTTP-Schnittstellen verwenden TLS. Lebensläufe liegen in einem nicht öffentlich freigegebenen Dateispeicher; berechtigte Abrufe erfolgen über zeitlich begrenzte signierte Links. Der in diesem Dienst eingesetzte S3-Speicher verschlüsselt gespeicherte Objekte serverseitig mit AES-256.
- Datenbank und Sicherung: Die eingesetzte produktive RDS-Datenbank ist im Ruhezustand verschlüsselt. Automatische Datenbanksicherungen sind mit sieben Tagen Aufbewahrung konfiguriert. Das Sicherungskonzept muss Wiederherstellung, Zugriffsschutz und die Behandlung bereits gelöschter Daten einschließen; eine Hochverfügbarkeits- oder Wiederherstellungszeitgarantie wird hiermit nicht vereinbart.
- Integrität und Nachvollziehbarkeit: Vorgangskennungen und Transaktionen sichern die Zuordnung und die wiederholbare Verarbeitung von Bewerbungen, Zustellungen und Löschaufträgen. Relevante Statusänderungen werden nachvollziehbar dokumentiert. Technische Zugangsdaten werden getrennt vom öffentlich erreichbaren Inhalt gehalten.
- Datenminimierung und Löschung: Nur erforderliche Formularfelder sind verpflichtend. Zusätzliche Informationen über weitere Stellen erfordern eine gesonderte Auswahl. Löschlinks führen zunächst zu einer Bestätigungsseite; die Löschung erfolgt erst nach ausdrücklicher Betätigung und berücksichtigt weitere zulässige Verarbeitungszwecke.
- Überprüfung und Organisation: Mission Personal überprüft Berechtigungen und Schutzmaßnahmen risikobezogen, hält Software und Sicherheitskorrekturen aktuell und gewährleistet Vertraulichkeitsverpflichtungen, eine dokumentierte Behandlung von Sicherheitsvorfällen sowie regelmäßige Überprüfungen der Wirksamkeit und Wiederherstellbarkeit. Die dazugehörigen Nachweise werden dem Auftraggeber im Rahmen von Ziffer 7 zugänglich gemacht.
Anlage 3: Unterauftragsverarbeiter
Die folgende Liste beschreibt die für den Dienst vorgesehenen Anbieter. Ihr Einsatz ist auf die genannte Tätigkeit und den tatsächlich beauftragten Ablauf begrenzt. Die jeweils vereinbarten Datenschutzbedingungen und gegebenenfalls Drittlandgarantien müssen vor dem Einsatz wirksam vorliegen. Reine Links auf Anbieterbedingungen sind kein Nachweis des Vertragsabschlusses.
- Amazon Web Services EMEA SARL, Luxemburg: Infrastruktur, Datenbankbetrieb, Dateispeicher und Transaktionsmails (EC2/RDS, S3 und SES). Die für diesen Dienst geprüften AWS-Ressourcen befinden sich in der Region Frankfurt (eu-central-1). Weitere Zugriffs- und Unterauftragsorte richten sich nach den tatsächlich vereinbarten AWS-Bedingungen. Datenschutzbedingungen.
- Vercel Inc., USA: Hosting und Ausführung der Cloud-Anwendung, Auslieferung von Karriereseiten, Routing sowie Domain- und Zertifikatsbetrieb. Hierbei können Anfrage-, Kontakt- und Bewerbungsdaten verarbeitet werden. Datenschutzbedingungen.
- Workforce Cloud Tech, Inc. (Recruit CRM), USA: Bewerberverwaltung und Übermittlung von Profil- und Bewerbungsunterlagen, soweit der jeweilige Bewerbungsablauf mit Recruit CRM verbunden ist. Datenschutzbedingungen.
- Anthropic Ireland, Limited, Irland: Strukturierung von Lebenslauf- und Profilinhalten über die kommerzielle API im jeweiligen Verarbeitungsablauf. Datenschutzbedingungen.
- OpenAI Ireland Ltd., Irland: Technische Aufbereitung von Profiltexten und unterstützende Zuordnungsfunktionen über die API, soweit diese Verarbeitung im beauftragten Ablauf erfolgt. Datenschutzbedingungen.
- Functional Software, Inc. (Sentry), USA: Technische Fehlerdiagnose der Cloud-Anwendung mit Fehler- und Kontextdaten; eine planmäßige Übermittlung vollständiger Bewerbungsunterlagen ist nicht vorgesehen. Datenschutzbedingungen.
Kontaktdaten, konkret vereinbarte Verarbeitungsorte und erforderliche Übermittlungsgrundlagen werden im Unterauftragsverzeichnis dokumentiert und dem Auftraggeber auf Anfrage bereitgestellt. Änderungen richten sich nach Ziffer 4.
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